Dienstrad-Leasing mit JobRad® in Baden-Württemberg
Mit JobBike BW können Bedienstete und Tarifbeschäftigte des Landes Dienstrad fahren

Baden-Württemberg bietet als erstes Bundesland bereits seit Oktober 2020 seinen Beamtinnen und Beamten ein Dienstradleasing unter dem Namen „JobBike BW“ an. 2024 wurde die Zusammenarbeit mit JobRad® nach Erteilung des Zuschlags im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung fortgeführt und erweitert. Seither sind auch die Tarifbeschäftigten des Landes berechtigt, an JobBike BW teilzunehmen. Die Zahl der Nutzungsberechtigten ist dadurch auf rund 300.000 angestiegen.
Bislang wurden bereits knapp 30.000 Räder ausgeliefert, davon 78 Prozent Pedelecs und 22 Prozent Fahrräder.
Mit Radleasing aktiv zum Klimaschutz beitragen
Der öffentlichen Hand kommt beim Klimaschutz eine Vorbildfunktion zu. Das Land hat sich zum Ziel gesetzt, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Mit JobBike BW soll der Radverkehr als nachhaltige, klimafreundliche und gesundheitsfördernde Alternative zum Auto weiter gestärkt werden. Gleichzeitig positioniert sich das Land damit als attraktiver Arbeitgeber.

Von Erfahrung profitieren
Noch kein JobBike BW? Steigen Sie auf!
Das JobRad®-Portal für Beschäftigte des Landes Baden‑Württemberg
So kommen Sie an Ihr JobBike BW
Melden Sie sich im Kundenportal des LBV an und informieren Sie sich über den Reiter „JobBike BW” zum Angebot.
Berechnen Sie mit dem JobBike BW Rechner im Kundenportal die monatliche Rate für Ihr Dienstrad – und finden Sie heraus, wie viel Sie mit JobRad® gegenüber dem Fahrrad-Kauf sparen.
Sie haben freie Wahl! Egal ob Fahrradladen oder Onlineshop – bei einem von mehr als 6.500 JobRad®-Partnern finden Sie sicherlich das Rad Ihrer Träume.
Bestellen Sie Ihr JobBike ganz bequem über das meinJobRad®-Portal, das sie im Kundenportal des LBV aufrufen können. Wir wünschen allzeit gute Fahrt!
Weiterlesen: JobRad® im öffentlichen Dienst

Tarifeinigung der TdL ermöglicht Dienstrad-Leasing
Durchbruch fürs Fahrrad-Leasing: Diensträder sind seit Januar 2024 auch für Tarifangestellte der Länder möglich.