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Telefon: 0761 205 515-100
E-Mail: support@jobrad.org
Häufige Fragen
Habe ich auf mein JobRad® Garantie?
Zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung geben viele Hersteller:innen freiwillige Garantien auf ihre Produkte. Welche konkreten Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Diese teilt Ihnen gern Ihr:e JobRad®-Fachhandelspartner:in mit.
Ich habe einen Gewährleistungsfall. Was tue ich jetzt?
Ihre Ansprechperson in allen Fragen zur Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist der:die JobRad®-Fachhandelspartner:in, von dem:der Sie Ihr Rad bezogen haben.
Grundsätzlich gilt:
- Für Ihr JobRad® gelten selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des JobRads®.
- Nach Ablauf dieser Frist greift unsere JobRad®-Vollkaskoversicherung für eine Vielzahl von Schadensereignissen, die aufgrund von Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern entstehen können.
Sie möchten wissen, welche Schäden versichert sind und welche nicht? Diese und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur JobRad®-Vollkaskoversicherung auf der meinJobRad®-Portal Startseite Ihres Unternehmens.
Tipp: Möglicherweise wird Ihr Schaden durch eine freiwillige Garantie des:der Hersteller:in abgedeckt? Auch in diesem Fall hilft Ihnen gerne Ihr:e JobRad®-Fachhandelspartner:in weiter.
Ich habe einen Versicherungsfall bei meinem JobRad®. Was tue ich?
Der einfachste Weg zur Schadensmeldung führt über eine:n JobRad®-Fachhandelspartner:in. Bringen Sie Ihr JobRad® hierzu zu einer:einem Fachhandelspartner:in in Ihrer Nähe. Diese:r nimmt den Schaden ordnungsgemäß auf und meldet ihn unserer Partnerin, der assona GmbH. Die Schadensregulierung erfolgt im Anschluss direkt zwischen assona GmbH und JobRad®-Fachhandelspartner:in. Sie müssen nichts weiter tun, sondern werden bequem per E‑Mail von der assona GmbH über den Ausgang informiert.
Sie möchten den Schaden dennoch lieber selbst melden? Hierzu stehen untenstehende Möglichkeiten zur Verfügung.
- über das Schadenportal der assona GmbH
- per E-Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 15 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie die Antragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads®. Diese finden Sie im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens unter „Meine JobRäder“.
Mein JobRad® wurde gestohlen – wie geht’s weiter?
Ihr JobRad® wurde geklaut? Wie ärgerlich! Folgendes ist jetzt wichtig:
Melden Sie den Diebstahl bzw. Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe der Rahmennummer und dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos.
Anschließend melden Sie den Schaden direkt bei der assona GmbH:
- über das Schadenportal der assona GmbH oder
- per E-Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 15 Uhr) oder
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie die Antragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads®. Diese finden Sie im meinJobRad®-Portal Ihres Arbeitgebers unter „Meine JobRäder“.
Die weitere Prüfung und Bearbeitung erfolgt ausschließlich dort. Warten Sie nun bitte ab, bis die Versicherung den Schadenfall geprüft hat. Erfolgt eine Übernahme der schadensbedingten Kosten durch die Versicherung (= „Regulierung“), erhalten Sie von dort eine entsprechende Bestätigung. Wie es dann weitergeht, hängt von Ihrer Entscheidung ab:
Sie möchten kein neues JobRad®?
Für Sie bleibt nichts mehr zu tun. Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet Ihr Einzelleasingvertrag automatisch und die Gehaltsumwandlung wird durch Ihre:n Arbeitgeber:in beendet.
Sie möchten ein neues JobRad®?
Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad® beantragen. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.
Wie beantrage ich nach einem Diebstahl/Totalschaden ein neues JobRad®?
Erst, wenn der Diebstahl bzw. Schaden durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad® beantragen. Gehen Sie dabei bitte wie folgt vor, damit wir Ihnen 50 % der bereits geleisteten Raten anrechnen können:
- Suchen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Einzelleasingvertrags ein neues Rad im JobRad-Fachhandel aus. Beträgt der Wert mindestens 70 % des alten Rads, ist die oben beschriebene Anrechnung der Raten möglich.
- Senden Sie das Fachhandelsangebot oder den Angebotscode mit dem Betreff „Folgeleasing nach Diebstahl/Totalschaden“ an bestellung@jobrad.org.
- Bitte warten Sie ab, bis JobRad® Ihren Antrag im meinJobRad-Portal angelegt hat und werden Sie bis dahin dort nicht selbst aktiv. Anderenfalls ist es aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich, bisher geleistete Zahlungen anteilig anzurechnen!
- Wir legen im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens einen JobRad®-Antrag für Sie an und teilen Ihnen anschließend die Auftragsnummer sowie die weitere Vorgehensweise mit.
- Alles Weitere läuft wie gewohnt: Sie reichen Ihren Bestellantrag ein und am Ende nehmen Sie Ihr neues JobRad® in Empfang. Wir wünschen jetzt schon eine gute und sichere Fahrt!