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Wir sind für Sie da
Mo - Fr: 9 Uhr - 17 Uhr
Telefon: 0761 205515-410
E-Mail: selbststaendige@jobrad.org
Häufige Fragen
Ist mein JobRad® für Selbstständige versichert?
Eine Versicherung ist bei einem Leasingobjekt – und Ihr Produkt JobRad® für Selbstständige ist ein solches – zwingend erforderlich. Sie können jedoch frei entscheiden, ob Sie die von uns angebotene Versicherung (JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie) wählen oder das Rad selbst über eine von Ihnen favorisierte Versicherung versichern.
Was mache ich bei einer Panne?
Mit unserer JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie sind Sie unterwegs über die Pannenhilfe und einer 24-Stunden-Notrufnummer geschützt.
Habe ich auf mein JobRad® für Selbstständige Garantie?
Zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung geben viele Hersteller freiwillige Garantien auf ihre Produkte. Welche konkreten Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Diese teilt Ihnen gern Ihr:e JobRad®-Fachhandelspartner:in mit.
Ich habe mit meinem JobRad® für Selbstständige einen Gewährleistungsfall. Was tue ich jetzt?
Ihre Ansprechperson in allen Fragen zur Gewährleistung ist der:die JobRad®-Fachhandelspartner:in, von der:dem Sie Ihr Rad bezogen haben. Grundsätzlich gilt:
- Für das Produkt JobRad® für Selbstständige stehen Ihnen selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des JobRads.
- Nach Ablauf dieser Frist greift die JobRad®-Vollkaskoversicherung für eine Vielzahl von Schadensereignissen, die aufgrund von Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern entstehen können.
Sie möchten wissen, welche Schäden versichert sind und welche nicht? Diese und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie.
Ich habe einen Versicherungsfall bei meinem JobRad® für Selbstständige. Was tue ich?
Zur Schadensmeldung führt der einfachste Weg direkt über eine:n JobRad®-Fachhandelspartner:in. Bringen Sie Ihr JobRad® hierzu zu einem unserer zahlreichen Fachhandelsgeschäfte in Ihrer Nähe. Dieses nimmt den Schaden ordnungsgemäß auf und meldet ihn unserer Partnerin, der assona GmbH. Die Schadensregulierung erfolgt im Anschluss direkt zwischen der assona GmbH und der:dem JobRad®-Fachhandelspartner:in. Sie müssen nichts weiter tun, sondern werden bequem per E‑Mail von der assona GmbH über den Ausgang informiert.
Sie möchten den Schaden dennoch lieber selbst melden?
Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- über das Schadensportal der assona GmbH
- per E-Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 15 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie Ihre Leasingvertragsnummer, die Rahmennummer sowie die Auftragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads. Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail oder Telefon, um diese von uns zu erfahren.
Mein JobRad® für Selbstständige wurde gestohlen/irreparabel beschädigt. Wie geht’s weiter?
Ihr JobRad® für Selbstständige wurde gestohlen? Wie ärgerlich! Folgendes ist jetzt wichtig: Melden Sie den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe der Rahmennummer und dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos.
Anschließend melden Sie den Schaden direkt bei der assona GmbH:
- über das Schadensportal der assona GmbH
- per E-Mail an kundenservice@assona.com.
- oder telefonisch unter + 49 30 208 666 24 (Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr; samstags von 9 bis 15 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie Ihre Leasingvertragsnummer, die Rahmennummer sowie die Auftragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads. Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail oder Telefon, um diese von uns zu erfahren.
Die weitere Prüfung und Bearbeitung erfolgen ausschließlich dort. Warten Sie nun bitte ab, bis die Versicherung den Schadenfall geprüft hat. Erfolgt eine Übernahme der schadensbedingten Kosten durch die Versicherung (= „Regulierung“), erhalten Sie von dort eine entsprechende Bestätigung. Wie es dann weitergeht, hängt von folgender Entscheidung ab:
a) Sie möchten kein neues JobRad®?
Für Sie bleibt nichts mehr zu tun. Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet Ihr gewerblicher Einzelleasingvertrag automatisch.
b) Sie möchten ein neues JobRad® und hatten die von uns angebotene JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie gewählt?
Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad® beantragen. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.
c) Sie möchten ein neues JobRad® und hatten Ihr Rad über eine von Ihnen favorisierte Versicherung versichert?
Sie können unabhängig von der Schadensabwicklung jederzeit eine neue Leasinganfrage in Ihrem JobRad®-Portal für Selbstständige starten.