Schneller, weiter, S-Pedelec: Die Kraftpakete unter den E-Bikes jetzt als JobRad noch attraktiver
S-Pedelecs sind schnell – sie unterstützen beim Treten bis 45 km/h – und sie sind selten: Die meisten E-Bikes auf unseren Straßen und Fahrradwegen sind Pedelecs (ohne "S") mit Tretunterstützung bis 25 km/h. Dabei hat die Speed-Variante großes Potenzial: Pendler:innen können mit diesen schnellen Propellern locker Strecken von bis zu 20 Kilometer und mehr zurücklegen – und so viele Autofahrten ersetzen.
Besonderheiten bei S-Pedelec
Es gibt viele gute Gründe für ein S-Pedelec, aber auch ein paar Besonderheiten, die JobRadler:innen beachten sollten. Denn S-Pedelecs sehen zwar ganz ähnlich aus wie ihre etwas langsameren Geschwister, die Pedelecs (auch „Pedal Electric Cycles“ genannt). Aber es gibt ein paar wichtige Unterschiede.
Wichtige Unterschiede zwischen Pedelecs und S-Pedelecs
Steuerliche Regeln
Für S-Pedelec gelten zum Teil andere steuerliche Regeln als für Fahrräder und Pedelecs. Weil sie rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, werden sie wie E-Autos versteuert: Seit dem 1. Januar 2020 gilt für sie die 0,25%-Regel. Wie beim Dienstwagen müssen außerdem die Anfahrtskilometer (einfacher Arbeitsweg) mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden.
Versicherung
Für S-Pedelec ist eine andere Versicherung nötig: Im Gegensatz zu anderen Fahrradtypen müssen JobRadler:innen ihr S-Pedelec selbst versichern. Sprechen Sie dazu einfach mit Ihrer Versicherung.
Radwege
Für S-Pedelec sind Radwege – noch – tabu. Das bedeutet: S-Pedelec-Fahrer:innen müssen immer die Straße benutzen (außer in Tübingen, dort wurde der erste Radweg für S-Pedelecs freigegeben).
Sonstiges
Für S-Pedelecs sind Helm, Fahrerlaubnis und Kennzeichen Pflicht.
S-Pedelecs als JobRad® dank 0,25 %-Regel jetzt noch attraktiver
Bitte beachten Sie: Wer sich als Arbeitnehmer:in für ein S-Pedelec als JobRad® interessiert, sollte sich vorab unbedingt bei seinem Unternehmen erkundigen, ob dieses auch S-Pedelecs als JobRad® ermöglicht.
Beim S-Pedelec per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra (zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn) versteuern Angestellte den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des JobRads® seit 2020 nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (0,25 %-Regel). Außerdem müssen sie die Anfahrtskilometer zum Arbeitsort (einfacher Arbeitsweg) mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuern.
Auch Selbstständige, Freiberufler:innen oder Gewerbetreibende, die ab 2020 ein S-Pedelec als JobRad® leasen, versteuern den geldwerten Vorteil für die private Nutzung nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (0,25 %-Regel). Wie beim S-Pedelec per Gehaltsumwandlung müssen die Anfahrtskilometer zum Arbeitsort (einfacher Arbeitsweg) mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden.
Beispielrechnung für die Versteuerung der Anfahrtskilometer (0,03 %-Regel):
Ein:e Angestellte:r oder ein:e Selbstständige:r nutzt ein S-Pedelec als JobRad® im Wert von 3.000 € UVP und hat einen Anfahrtsweg zur Arbeit von zehn Kilometern: Er:Sie muss monatlich ein Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung des S-Pedelecs (3.000 € : 4 = 750 €), auf einhundert abgerundet (700 €) mit 0,03 % versteuern: 700 € * 0,03 % * 10 km * = 2,10 €
Der:die JobRadler:in muss also pro Monat 2,10 € zusätzlich versteuern.
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Jedes E-Bike kann ein JobRad® sein!
Bereits 70 Prozent aller JobRadler:innen fahren ein Fahrrad mit E‑Antrieb – denn dank JobRad® werden die Power-Pakete auf zwei Rädern deutlich erschwinglicher.